TAGEWERK bietet Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch § 27 i. V. m. §§ 30, 31 und 41 an.
Bei weiterführenden Fragen zu unserem Leistungsangebot oder Fallanfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@tagewerk-familienhilfe.de oder telefonisch unter
Einzelfallhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei Bedarf sozialpädagogisches Clearing. Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.
Erziehungsbeistandschaft - Hilfe für junge Volljährige
Kinder und Jugendliche (auch in Pflege- oder Adoptivverhältnis), sowie junge Volljährige werden möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbstständigung gefördert.
Betreuungsweisung
Eine Betreuungsweisung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30 und 52 SGB VIII bietet straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Begleitung und Orientierung und unterstützt sie bspw. bei der Akquise und Abwicklung von Sozialstunden und bei den Kontakten mit Gerichten und Behörden. Dazu steht der Betreuer im Austausch mit dem Klienten, seiner Familie und/oder anderen wichtigen Bezugspersonen sowie Amtsgericht, Jugendgerichtshilfe, Schule resp. Arbeitgeber und anderen relevanten Behörden und Einrichtungen.
Erwachsenenbildung
Antigewalttraining
Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.
Sozialkompetenztraining
Kinder und Jugendliche werden möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbstständigung gefördert.
Führungskräftecoaching
Eine Betreuungsweisung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30 und 52 SGB VIII bietet straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Begleitung und Orientierung und unterstützt sie bspw. bei der Akquise und Abwicklung von Sozialstunden und bei den Kontakten mit Gerichten und Behörden. Dazu steht der Betreuer im Austausch mit dem Klienten, seiner Familie und/oder anderen wichtigen Bezugspersonen sowie Amtsgericht, Jugendgerichtshilfe, Schule resp. Arbeitgeber und anderen relevanten Behörden und Einrichtungen.
Gruppenangebote
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei Bedarf sozialpädagogisches Clearing. Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.
Erziehungsbeistandschaft - Hilfe für junge Volljährige
Kinder und Jugendliche (auch in Pflege- oder Adoptivverhältnis), sowie junge Volljährige werden möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbstständigung gefördert.
Betreuungsweisung
Eine Betreuungsweisung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30 und 52 SGB VIII bietet straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Begleitung und Orientierung und unterstützt sie bspw. bei der Akquise und Abwicklung von Sozialstunden und bei den Kontakten mit Gerichten und Behörden. Dazu steht der Betreuer im Austausch mit dem Klienten, seiner Familie und/oder anderen wichtigen Bezugspersonen sowie Amtsgericht, Jugendgerichtshilfe, Schule resp. Arbeitgeber und anderen relevanten Behörden und Einrichtungen.