Leistungen

TAGEWERK bietet Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch § 27 i. V. m. §§ 30, 31 und 41 an.

Bei weiterführenden Fragen zu unserem Leistungsangebot oder Fallanfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@tagewerk-familienhilfe.de oder telefonisch unter 02 61 / 98 88 44 75

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Einzelfallhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe

Bei Bedarf sozialpädagogisches Clearing. Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehungsbeistandschaft - Hilfe für junge Volljährige

Kinder und Jugendliche (auch in Pflege- oder Adoptivverhältnis), sowie junge Volljährige werden möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbstständigung gefördert.

Betreuungsweisung

Eine Betreuungsweisung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30 und 52 SGB VIII bietet straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Begleitung und Orientierung und unterstützt sie bspw. bei der Akquise und Abwicklung von Sozialstunden und bei den Kontakten mit Gerichten und Behörden. Dazu steht der Betreuer im Austausch mit dem Klienten, seiner Familie und/oder anderen wichtigen Bezugspersonen sowie Amtsgericht, Jugendgerichtshilfe, Schule resp. Arbeitgeber und anderen relevanten Behörden und Einrichtungen.

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Erwachsenenbildung

Antigewalttraining

Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Sozialkompetenztraining

Kinder und Jugendliche werden möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbstständigung gefördert.

Führungskräftecoaching

Eine Betreuungsweisung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30 und 52 SGB VIII bietet straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Begleitung und Orientierung und unterstützt sie bspw. bei der Akquise und Abwicklung von Sozialstunden und bei den Kontakten mit Gerichten und Behörden. Dazu steht der Betreuer im Austausch mit dem Klienten, seiner Familie und/oder anderen wichtigen Bezugspersonen sowie Amtsgericht, Jugendgerichtshilfe, Schule resp. Arbeitgeber und anderen relevanten Behörden und Einrichtungen.

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Gruppenangebote

Sozialpädagogische Familienhilfe

Bei Bedarf sozialpädagogisches Clearing. Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehungsbeistandschaft - Hilfe für junge Volljährige

Kinder und Jugendliche (auch in Pflege- oder Adoptivverhältnis), sowie junge Volljährige werden möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbstständigung gefördert.

Betreuungsweisung

Eine Betreuungsweisung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30 und 52 SGB VIII bietet straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sozialpädagogische Begleitung und Orientierung und unterstützt sie bspw. bei der Akquise und Abwicklung von Sozialstunden und bei den Kontakten mit Gerichten und Behörden. Dazu steht der Betreuer im Austausch mit dem Klienten, seiner Familie und/oder anderen wichtigen Bezugspersonen sowie Amtsgericht, Jugendgerichtshilfe, Schule resp. Arbeitgeber und anderen relevanten Behörden und Einrichtungen.